AGB
AGBs / Allgemeine Mietbedingungen
1) Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Jedes Angebot der Displayhelden GmbH ist freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Dienstleistungen, Mietpreise, und Vergütungen werden im Angebot festgehalten. Abweichungen – auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners – haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich zwischen den Vertragsschließenden vereinbart worden. Irrtümer, Tippfehler und Preisänderungen sind ausdrücklich vorbehalten.
2) Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag über die von der Displayhelden GmbH angebotenen Produkte kommt über die Annahme des Angebots bzw. die firmenmäßig von beiden Vertragsschließenden gezeichnete Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche Mietgegenstände bleiben im Eigentum der Displayhelden GmbH.
2.1 Vertragsdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der Rückgabe bzw. Abholung. Ein „Miettag“ entspricht, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, einem Kalendertag. Auf Kulanzbasis kann die Displayhelden GmbH einen Miettag bis max. 12 Uhr des Folgetages verlängern.
2.2 Abweichungen
Der Displayhelden GmbH ist es vorbehalten bei jedem Auftrag, bei Bedarf die Produkte, welche gegebenenfalls mit Marke und Type bestellt wurden, durch gleich-, oder höherwertigere Produkte abzuändern und diese auszugeben, oder zu liefern.
Andere Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Displayhelden GmbH dem Mieter unverzüglich mit. Soweit durch diese Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Mieter kein Kündigungs- oder Kürzungsrecht zu.
Werden vom Kunden nach Vertragsabschluss zusätzliche Produkte oder Leistungen angefordert, werden diese gesondert in Rechnung gestellt und sind insbesondere nicht von vorweg abgegebenen Pauschalangeboten umfasst.
3) Mietentgelt
Das Mietentgelt pro Produkt oder pauschal für mehrere Produkte wird individuell im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbart. Jegliche angebotene und vereinbarte Preise verstehen sich exkl. 20% USt.
Grundsätzlich gilt das Mietentgelt pro begonnenem Miettag pro Produkt. Nach 7 Tagen verspäteter Rückgabe ist die Displayhelden GmbH zudem berechtigt, dem Mieter den vollen Wiederbeschaffungswert (Neuwert!) für jedes nicht retournierte Produkt in Rechnung zu stellen.
Weiters sind der Displayhelden GmbH alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe erwachsen sind (insb. entgangener Gewinn, Pönalen, etc.) vom Mieter zu ersetzen.
Bei Kaufgeschäften bleiben alle Waren und Geräte bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Displayhelden GmbH. Bei Zahlungsverzug ist die Displayhelden GmbH berechtigt, die Waren und Produkte jederzeit zurückzuholen und die dadurch entstanden Kosten (zB Arbeits- und Fahrtkosten, Wertminderung, Zinsen) voll in Rechnung zu stellen.
4) Selbstabholung / Lieferung / Auf- und Abbau / Rückgabe
Eine Selbstabholung ist an unserem Betriebsstandort in 4690 Schwanenstadt, Sparkassenplatz 4, möglich. Die Waren und Produkte sind zum vereinbarten Abholtermin pünktlich am vereinbarten Ort abzuholen und müssen nach Ablauf der Mietdauer ebenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand an obiger Adresse retourniert werden. Eine Zustellung, Auf- und Abbau bzw. Abholung und Rücktransport kann von der Displayhelden GmbH gesondert angeboten werden. Bei Überziehung der Mietdauer gilt Punkt 3. Bei Nichtbenutzung oder Nichtabholung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug vom Mietpreis nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen.
5) Stornierungsbedingungen
Bei Stornierung eines vereinbarten Vertrages oder von Vertragsteilen (egal, ob mündlich, oder schriftlich), werden dem Mieter folgende Stornogebühren verrechnet:
- bis 1 Woche vor Mietbeginn => 100% der Brutto Auftragssumme
- bis 2 Wochen vor Mietbeginn => 75% der Brutto Auftragssumme
- früher als 2 Wochen vor Mietbeginn => 30% der Brutto Auftragssumme
6) Haftung
Der Mieter übernimmt ab dem Zeitpunkt der Abholung, bzw. ab der Anlieferung, bis zum Zeitpunkt der Rückgabe bzw. Abholung durch die Displayhelden GmbH, das volle Risiko über die Geräte und Produkte in vollem Umfang.
Beschädigte Geräte, oder zerkratzte Mietsachen (auch Beschriftungen) werden zum vollen Wiederherstellungspreis (Neupreis) dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Verlust, Diebstahl und zufälligen Untergang der Mietsachen. Es ist daher für den Mieter ratsam, die Geräte und Produkte für die gesamte Mietdauer (und allenfalls den Transport) gesichert zu verwahren bzw. eine Versicherung für Beschädigung und/oder Verlust abzuschließen.
Ausgenommen sind durch Mitarbeiter von der Displayhelden GmbH bei der Lieferung, Auf- oder Abbau verursachte Schäden. Für diese haften die Displayhelden GmbH selber.
Jegliche Art von Änderungen an den Geräten und Produkten ist dem Mieter untersagt. Ebenso darf eine von der Displayhelden GmbH angebrachte Werbung an den Geräten nicht entfernt, oder beschädigt werden. Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes übernimmt der Mieter.
7) Veranstaltungen
7.1 Bühnenaufbauten & Sicherheit
Bei allen Bühnenaufbauten sind vom Mieter sämtliche Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit für die Besucher, das Personal, oder jedwede andere Person, oder Geräte zu gewährleisten. Dies ist, wenn notwendig, durch die "Abnahme" von Baupolizei, Statikern und Sachverständigen zu machen Der Mieter hat für die Sicherheit der Techniker auf der gesamten Anlage zu sorgen. Die Zufahrt zum Veranstaltungsbereich muss jederzeit möglich sein. Bei Freiluftevents müssen die Bühne sowie der FOH-Platz (Technikplatz) wetterfest und sturmsicher sein. Während der gesamten Veranstaltung ist jedenfalls ein Zwischenlager für Verpackungsmaterial und Peripherie vom Mieter bereitzustellen.
7.2 Kundenseitig gestelltes Personal
Sollte vom Mieter generell (insbesondere bei Open Air Bühnen) Personal, bzw. Auf- und/oder Abbauhelfer zu Verfügung gestellt werden, dürfen die Displayhelden GmbH beim Nichterscheinen des kundenseitig gestellten Personals, oder deren Arbeitsunfähigkeit (betrunken, verletzt, udgl.) die dadurch entstehenden Kosten voll in Rechnung stellen.
7.3 Personal von Displayhelden GmbH
Bei Veranstaltungen, bei denen Personal gebucht wird, verpflichtet sich der Mieter für ausreichend Getränke (antialkoholisch) und ab 4 Stunden Arbeitszeit für Verpflegung aller Personen zu sorgen.
7.4 Infrastruktur
Benötigte Stromanschlüsse sind immer vom Mieter zu überprüfen und bereitzustellen.
7.5 Bewilligungen
Jede Art von Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte bei der jeweiligen Veranstaltung hat der Mieter einzuholen. Ebenso hat er jedwede evtl. für den Betrieb anfallende Steuern und Abgaben zu tragen. Für Hörschäden übernimmt die Displayhelden GmbH keinerlei Haftung. Der Veranstalter bestimmt die Lautstärke und bei Bedienung durch die Displayhelden GmbH sind wir dabei weisungsgebunden. Der Veranstalter hat die volle Haftung.
8) Qualität
Die Displayhelden GmbH haben eine ständige Qualitätskontrolle, jedoch können Geräte (wieso auch immer) Fehler/Ausfall/Pixelfehler während des Betriebes aufweisen. Der Mieter bestätigt bei der Übergabe, dass er die Geräte in einwandfreiem Zustand übernommen hat. Für diese Kontrolle stellen wir im Lager die Stromanschlüsse zur Verfügung, um dies kontrollieren zu können. Nachträgliche Beanstandungen können von der Displayhelden GmbH daher nicht anerkannt werden.
Für die ordnungsgerechte Bedienung der Geräte bekommt der Mieter auf Wunsch bei Übergabe eine Schulung. Wir haften nicht für die Folgen von sämtlichen Schäden, die durch alle erdenklichen Fehler des Mieters auftreten.
Verzichtet der Mieter bei Rückgabe/Übergabe der Geräte auf eine Überprüfung (Bestandsaufnahme + technische Kontrolle) in seinem Beisein, anerkennt er automatisch die Feststellung der Displayhelden GmbH (auch nachträglich binnen 1Woche) über den Zustand der Geräte.
9) Gerichtsstand & Rechtswahl
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Geschäftsstandort der Displayhelden GmbH vereinbart. Es wird ausschließlich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Jegliche allenfalls zur Anwendung kommenden internationalen Rechtsnormen werden explizit ausgeschlossen.